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Praktisch kann Jeder eine Ausbildung machen.

Die Grundausbildung sind die Übungsstunden.

Übungsstunden sollten wir soviele durchlaufen bis du und der Fahrlehrer einer Meinung sind, die Prüfung zu bestehen. Mehr Fahrstunden bedeuten auch eine höhere Gesamtsumme, aber auch eine bessere Vorbereitung auf deine Fahrprüfung.

Bei den Übungsstunden gibt es keine Mindestanzahl, das ist dein persönlicher Lernfortschritt.

Pflichtstunden (Sonderfahrten)

    Ersterwerb

Wir unterscheiden:
Überlandfahrten = Bundes- und/oder Landstraßen = ÜL
Autobahnfahrten= Autobahn und /oder Kraftfahrstraßen = BAB
Nachfahrten=Dämmerung und /oder Dunkelheit = NF

Klasse ÜL BAB NF
T Nein Nein Nein
AM Nein Nein Nein
A 1 5 4 3
A 2 5 4 3
A 5 4 3
B 5 4 3
B E 3 1 1
B 196 Ja Ja Nein

Bei den Pflichtstunden handelt es sich um Mindeststunden

Anmerkung:

  • Diese Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber so vorgeschrieben gegen Ende der Ausbildung;
  • Frühestens bei einem Fahranfänger nach 10 Grundfahrstunden (Stadtfahrten) in begründeten Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden;
  • Selbständiges fahren erforderlich;
  • Bei Aufstieg von der Klasse A1 auf A2 oder A2 auf A sind keine Sonderfahrten nötig;
  • Bei Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis bleiben die Sonderfahrten in diesem Umfang enthalten;
  • Bei Vorbesitz der Klasse B 196 und späterem Erwerb der Klasse A2 oder A müssen die Sonderfahrten absolviert werden;
  • Über die sogenannte Grundausbildung entscheidet sehr stark der persönliche Lernfortschritt;
  • Tatsache ist jedoch eines ein paar mehr Fahrstunden geben Sicherheit und sind günstiger als eine nicht bestandene praktische Prüfung;
  • Auch hier gilt eine Pause von 14 Tagen sollte eine praktische Fahrprüfung nicht bestanden werden;
  • MOFA praktisches fahren mit dem Fahrlehrer erforderlich vor der theoretischen Prüfung;
  • Die Praktische Fahrprüfung kann einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden;
  • Bei B 196 müssen mindestens 5x 90 min praktische Fahrausbildung erfolgen.

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